Fluchtpläne

Flucht- und Rettungspläne dienen der vereinfachten Darstellung von Informationen über vorhandene Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden..
Sie sind u.a. erforderlich bei
Unübersichtlicher Fluchtwegführung
Hohem Anteil ortskundiger Personen
Bereichen mit erhöhter Gefährdung
Die Pläne müssen gut sichtbar angebracht sein, z.B. in Eingangsbereichen, Treppenhäusern, Fluren und Versammlungsorten.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell (den baulichen Gegebenheiten entsprechen), übersichtlich und gem. DIN 23601 erstellt sein.
Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen findet man unter ASR A1.3.Die Pläne bestehen aus:
Einem Gebäudegrundriss (oder einem Teilausschnitt davon)
Farblich gekennzeichneten Verlauf von Fluchtwegen